StaRUG – Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2021 ist das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) in Kraft. Es bietet Unternehmen, die zwar in finanziellen Schwierigkeiten stecken, aber noch nicht insolvenzreif sind, eine neue Möglichkeit der Sanierung. Es zielt darauf ab, Unternehmen frühzeitig vor der Insolvenz zu retten, ohne dass der Ruf durch einen Insolvenzantrag beschädigt wird. Dies ist insbesondere in der Pflegebranche von großer Bedeutung, da Pflegeunternehmen oft stark mit öffentlich finanzierten Zahlungen und langfristigen Verträgen verbunden sind, die nach außen hin nicht immer die wahre finanzielle Situation widerspiegeln.