Beratungsförderung von Unternehmen der Pflegebranche

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen der Pflegewirtschaft

Der Mittelstand bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Mehr als 99 % aller Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Über die Hälfte der abhängig Beschäftigten und nahezu drei Viertel der Auszubildenden sind in KMU tätig. Damit der deutsche Mittelstand auch in Zukunft stark bleibt, sind Neugründungen, Übernahmen bestehender Unternehmen und eine stetige Anpassung an sich schnell verändernde Rahmenbedingungen unerlässlich. Besonders Pflegeunternehmen können von der Beratungsförderung profitieren, um wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu bleiben.

Förderung für KMU: Erfolgssteigerung und Wettbewerbsfähigkeit sichern

Die Förderung von Unternehmensberatungen zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu steigern. Dies erfolgt auf Basis des Hilfe zur Selbsthilfe-Prinzips. Auch Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Situationen, insbesondere in der Pflegebranche, können von dieser Förderung profitieren. Sie hilft dabei, die unternehmerischen Kompetenzen zu erweitern, Arbeitsplätze zu sichern und die Anpassungsfähigkeit an aktuelle Marktanforderungen zu erhöhen. Das langfristige Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Pflegeunternehmen nachhaltig zu stärken.

Beratungsmaßnahmen: Unterstützung für Pflegeunternehmen

Die Zuwendungen für Beratungsleistungen dienen der Stärkung des unternehmerischen Know-hows von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Insbesondere in der Pflegebranche, wo KMU oft über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, ist externe Beratung eine wertvolle Unterstützung. Die Förderung erleichtert den Zugang zu professionellen Beratungsdiensten, sodass Pflegeunternehmen ihre Befähigung steigern und den vielfältigen Herausforderungen, wie dem demografischen Wandel, digitaler Transformation und ökologischen Veränderungen, besser begegnen können.

Zuschusshöhe: Förderung nach Standort der Betriebsstätte

Die Zuschusshöhe für Beratungsmaßnahmen richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der Betriebsstätte.

  • Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) beträgt der Zuschuss 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.

  • Im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) beträgt der Zuschuss 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Diese Zuschüsse erleichtern es Pflegeunternehmen, externe Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern.

Förderung und Nachhaltigkeit: Beratung mit Blick auf die Zukunft

Die geförderten Beratungsleistungen sollen nicht nur die unternehmerische Leistung steigern, sondern auch mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 in Einklang stehen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit innerhalb der Pflegebranche, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU auch in Zukunft zu sichern. In diesem Zusammenhang ist auch die Beitragserbringung zu SDG 9 (Innovation unterstützen) ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensberatung.

Die Beratungsförderung stellt sicher, dass Pflegeunternehmen mit externem Rat und Wissen ausgestattet werden, um ihre strategischen Ziele erfolgreich zu erreichen.

Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie auf unseren Seiten der AdNet Consulting: Beratungsförderung von Unternehmen